Sehr geehrte Damen und Herren,
die Digitalisierung unserer Förderprogramme ist das Ziel, da sind wir uns alle einig. In der Praxis gibt es immer eine Vielzahl von Faktoren, die eine Entscheidung und die Umsetzung von gewünschten Maßnahmen beeinflussen. Technische Herausforderungen, die Beteiligung verschiedenster Akteure und der Faktor Zeit spielen immer eine Rolle.
In diesem konkreten Fall, der die heutige Debatte ausgelöst hat, war dies nicht anders. Es musste eine schnelle Lösung gefunden werden – der Faktor Zeit, es waren viele unterschiedliche Schulträger betroffen – die Beteilung verschiedenster Akteure und die derzeit technisch verfügbaren und erprobten Wege, die einen gewissen Vorlauf benötigen – die technischen Herausforderungen. All diese Faktoren haben hier eine Rolle gespielt.
Ich empfinde Verständnis für die Kommunen, die das gewählte Verfahren für „aus der Zeit gefallen“ halten. Und es waren ja auch andere, vielleicht fairere Lösungen im Gespräch, die sich an der Schülerzahl orientierten – Aber auch auf Wunsch der kommunalen Interessensvertretung wurde sich im Mai für diesen Weg entschieden. Das Windhundprinzip.
Diese Entscheidung wurde von den Beteiligten trotz aller herausfordernden Faktoren in bester Absicht getroffen und führt am Ende dazu, dass demnächst fast 200 Millionen Euro in den Ausbau des Ganztages in Schleswig-Holstein investiert werden.
Stand heute geht das Vorhaben auch auf:
Am 17. Juni 2024 trat die Richtlinie des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau in Kraft. Ab dem 1. Juli konnten die Antragsunterlagen abgerufen werden. Seit dem 01.09. wurden 300 Anträge eingereicht, davon gut die Hälfte vollständig und heute sind die ersten Anträge bereits beschieden. Vier Monate nach der Veröffentlichung der Richtlinien im Amtsblatt.
Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten danken, die dazu beigetragen haben.
Fakt ist:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 zu den Grundsätzen der Jährigkeit und Jährlichkeit hatte auch Konsequenzen für unsere vom Land für den Ausbau des Ganztages eingeplanten Mittel, also sowohl die vom Land notwendige Kofinanzierung der Bundesmittel sowie die darüber hinaus weiteren 52,5 Millionen Euro, die das Land zusätzlich für den Ganztagsausbau zur Verfügung stellt.
Wie wir alle wissen, dürfen Nothilfekreditmittel somit nur in dem Haushaltsjahr eingesetzt werden, für das sie aufgrund einer festgestellten Notlage eingeworben worden sind.
In den Richtlinien und in den FAQs der Investitionsbank SH wird daher ganz klar darauf hingewiesen, dass die Landesmittel nur für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen. Deshalb war ein schnelles Verfahren notwendig und eine Priorisierung. Auch dies wurde explizit so kommuniziert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Aus dieser Gesamtlage ergibt sich die Notwendigkeit, in 2024 einen möglichst hohen Abfluss an Landesmitteln zu generieren. Daher werden Anträge, die genau dieses ermöglichen, priorisiert.“
Bei der IBSH gibt es zudem hohe Sicherheitsstandards für digitale Verfahren, die eventuell für manche Schulträger kompliziert und komplex gewesen wären. Auch hätte man mehr Zeit für eine Ausschreibung benötigt, die man nicht hatte. Unter Berücksichtigungen der eingangs genannten Faktoren Zeit, die Beteiligung verschiedenster Akteure und die technischen Herausforderungen, war es deshalb in diesem Fall zielführender und schneller, das Verfahren nicht digital, sondern analog bereit zu stellen.
Aber heute geht es ja nicht nur um dieses Programm, sondern vor allem um die Frage, wie wir allgemein zu vollständig digitalisierten Förderprogrammen kommen. Viele digitale Instrumente stehen bereits bereit, jedoch benötigen die immer einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Die Landesregierung hat ja bereits über 50 Verfahren digital abgewickelt.
So gibt es ein eigenes webbasiertes Förderantragssystem, das digitale Antragswege und Teile der Bearbeitung unterstützt, das sowohl die WTSH und die IBSH seit längerer Zeit sehr erfolgreich nutzen. Parallel haben wir die Möglichkeit, auf bewährte Verfahren der OZGCloud zurückzugreifen.
Das Land erarbeitet bereits gemeinsam mit Dataport die Einführung eines integrierten Fördermittelmanagementsystems. Wir sind mitten im Ausschreibungsverfahren für dieses Projekt. Mit diesem neuen System wird der komplette Prozess vom Einreichen und bis zum Abwickeln von Fördermittelanträgen vollends digital möglich.
Das ausgeschriebene Produkt wird zunächst in der Pilotphase, die in einem guten Jahr starten soll, hauptsächlich Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums und der IBSH digitalisieren. Damit werden wir den größten Teil der Förderprogramme des Landes abdecken können. Dieses System wird es uns ermöglichen, digitale Fördermittelanträge schneller, transparenter und für alle Ressorts nutzbar zu machen. Auch hier arbeiten wir nach dem EfA-Prinzip.
Zum Abschluss möchte ich (trotz aller Widrigkeiten) betonen, dass die Digitalisierung unserer Förderprogramme bereits im vollen Gange ist. In dem Sinne eint uns das Ziel, faire, transparente und digitale Verfahren zu ermöglichen. Wir stimmen daher Ihrem Antrag zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!