Aufarbeitung der NS-Zeit: Die Rolle der Finanzbehörden in Schleswig-Holstein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir sprechen heute, am 8. Mai 2026, dem 81. Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht und somit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, über einen Bericht, der schmerzhafte, aber notwendige Erkenntnisse über das durch staatliche Institutionen begangene Unrecht während der NS-Zeit offenlegt.

Es geht dabei um die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sinti und Roma in Schleswig-Holstein.

Als wir im Jahr 2023 gemeinsam den Auftrag zu dieser wissenschaftlichen Aufarbeitung auf den Weg gebracht haben, ging es um mehr als um historische Forschung. Es ging um Verantwortung. Um das genaue Hinsehen. Um das Benennen von Schuld, auch dort, wo sie lange hinter Aktenzeichen, Formularen und Zuständigkeiten verborgen blieb.

Es ist den Verfassern der Studie, den Historikern Dr. Hanno Balz und Prof. Dr. Marc Buggeln von der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg gelungen, trotz der schwierigen Aktenlage, die bürokratische Entmenschlichung und das grausame Leid vieler Verfolgter des Regimes mit Beispielen aus der Praxis anschaulich darzustellen und eine wichtige Lücke in der Forschung zu schließen.

Herzlichen Dank dafür! Und ein herzliches Dankeschön auch an unsere Finanzministerin und Ihr Haus, sowie den anderen Beiratsmitgliedern für die gute, konstruktive Zusammenarbeit!

Die nun vorliegende Studie zeigt eindrücklich: Die Finanzverwaltung war nicht nur ein passiver Teil des nationalsozialistischen Staates. Sie war ein Motor der bürokratisch organisierten Verfolgung. Sie war ein aktiver Bestandteil der Entrechtung und Ausplünderung durch das NS-Regime.

Vor der physischen Vernichtung stand die finanzielle und psychische Vernichtung: in Form von immer weiter gängelnden Verboten, der Einschränkung von Rechten, Berufsverboten, Diffamierungen, dem Raub der Existenzgrundlage und der Würde.

Die Finanzbehörden setzten Sonderabgaben wie die sogenannte Judenvermögensabgabe und die Reichsfluchtsteuer durch. Sie überwachten Vermögen, kontrollierten Auswanderungsabsichten, organisierten Zwangsverkäufe und verwalteten eingezogenes Eigentum.

Widerständiges Handeln einzelner Beamter gegen die menschenverachtenden Anordnungen ist aus den schleswig-holsteinischen Finanzbehörden nicht überliefert.

Vielmehr forderte der damalige Oberfinanzpräsident die Leiter der Finanzämter auf, dass sie dafür sorgen sollten, dass in ihren Behörden „ein guter nationalsozialistischer Geist herrschen“ sollte und freute sich, dass die Angehörigen der Finanzämter in großen Teilen in Parteiämtern aktiv waren.

Die Ergebnisse der Forschung zeigen deutlich, wie eng die Finanzbehörden mit anderen Stellen zusammenarbeiteten. Partei, Polizei, SS, Gestapo, Kommunen und Verwaltung griffen ineinander. Die Verfolgungsmaschinerie funktionierte gerade deshalb, weil so viele kleine Räder sie am Laufen hielt.

Und auch nach 1945 endete das Unrecht nicht. Der Forschungsbericht zeigt, dass Rückerstattung und Entschädigung oft schleppend, abwehrend und bürokratisch kalt verliefen. Viele derjenigen, die zuvor an der Ausplünderung beteiligt waren, blieben im Amt oder kehrten in die Verwaltung zurück. Für die Betroffenen bedeutete das: Sie mussten sich erneut an Institutionen wenden, die zuvor verantwortlich für die Ausbeutung und ihr Leid waren.

Besonders schwer wog die Beweislast. In Schleswig-Holstein wurden bereits vor Kriegsende gezielt Akten vernichtet, unter anderem zur Verwertung jüdischen Vermögens.

Die personellen Kontinuitäten spielten eine entscheidende Rolle bei der Behinderung der Widergutmachung und Aufarbeitung, oft aus Angst, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch wenn der neue Oberfinanzpräsident sich für eine zügige und korrekte Behandlung der Rückerstattungsfragen aussprach, sperrten sich die zuständigen Finanzbeamten oft.

Nach 1945 verwiesen sie dann auf fehlende Unterlagen und verlangten gleichzeitig Nachweise, die viele Überlebende unmöglich erbringen konnten.

Die Zahlen aus dem Bericht sind eindeutig: 1937 lebten 1.940 Menschen jüdischen Glaubens in Schleswig-Holstein, es wurden nach dem Krieg aber nur 421 Rückerstattungsanträge gestellt. Bei vormals 491 Sinti und Roma waren es lediglich 68 Anträge.

Selbst nach der NS-Zeit setzte sich das Unrecht in der wenig zufriedenstellenden Wiedergutmachungspolitik fort. Die Ergebnisse der Studie mahnen uns, dass der Verwaltung und ihren Mitarbeitern eine besondere Verantwortung zu kommt. Sie sind das Gesicht unseres Staates und im Besonderen der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.

Zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung ist daher vorgesehen, die Erkenntnisse der Studie in die Aus- und Fortbildung zu implementieren. Denn „Erinnern ist Arbeiten an der Zukunft“ stellte schon die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann fest.

Herzlichen Dank an alle Beteiligten und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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