Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie wir vor einem guten Jahr die Landesregierung baten, Vorschläge für einen Digitalcheck zur Vermeidung von Digitalisierungshemmnissen zu erarbeiten. Wir sprachen über die systematische Digitalisierung unserer Strukturen. Darüber, dass wir mit der Einführung eines Digitalchecks die Qualität der Gesetzgebung verbessern möchten, indem wir die digitale Umsetzung verbindlich von Anfang an mitdenken und einplanen.
Unser Ziel war und ist dabei eindeutig:
Sämtliche landesrechtliche Regeln als auch die Prozesse der Rechtsetzung sollen
digital, medienbruchfrei und interoperabel gestaltet werden. Die digitale
Umsetzbarkeit in der Verwaltung soll von Beginn an mitgedacht werden.
Mit der Einführung eines Digitalchecks soll die digitale Transformation in Schleswig-Holstein weiter beschleunigt und vorangebracht werden.
Teil der Prüfungen sollte auch sein, die Potentiale digitaler Technologien z.B. beim Datenmanagement der Verwaltungen zu nutzen, um Doppelerhebungen von Daten zu vermeiden: also vorhandene Datenbestände zu nutzen und somit für effizientere Prozesse und Entlastungen für alle zu sorgen.
Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich den Vorsitzenden des Normenkontrollrates, Lutz Goebel, zitieren.
„Die Zukunft des öffentlichen Dienstes liegt in der vollständigen Digitalisierung.“
Der Vorsitzende des Normenkontrollrates mahnte in der Vergangenheit immer wieder an, dass sich die deutschen Gesetzgeber mehr Zeit für die Digitalprüfung von Gesetzen nehmen sollten, forderte strukturelle Reformen und bemängelte allgemein das schleppende Digitalisierungstempo, das uns in Deutschland zunehmend handlungsunfähig mache.
Zum Glück haben wir die Herausforderungen und Chancen im Norden früh erkannt und uns zeitig auf den Weg gemacht, die digitale Transformation in Schleswig-Holstein systematisch voranzutreiben. Mit unserem Digitalisierungsminister haben wir einen engagierten Vorreiter mit klarer Vision: Die Zukunft der Verwaltung wird automatisiert, algorithmisiert, cloudifiziert und datenbasiert sein. Der Digitalcheck ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Der uns nun vorliegende Bericht der Landesregierung zur Einführung eines
Digitalchecks hat sich dem enormen Reformbedarf in der Landesverwaltung, ihrer internen Abläufe und der damit verbundenen Gesetzgebung angenommen.
Er zeigt einen Weg auf, wie wir unsere Exekutive und Legislative fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts machen können.
Und was soll ich sagen?
Der jetzt vorliegende Bericht übertrifft meine Erwartungen. Und ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeiter dafür sehr.
Der Bericht liefert konkrete, umfassende und weitreichende Lösungsvorschläge,
kategorisiert diese in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen.
Viele Gespräche wurden geführt, auch die Erfahrungen aus anderen Ländern und die Erkenntnisse der Digital Taskforce Digitalisierung flossen in den Prozess mit ein.
Herausgekommen ist ein umfangreiches, Ressort- und Ebenen übergreifendes ganz konkretes Konzept. Die Zielsetzung des Digitalchecks lässt sich wie folgt
zusammenfassen: Sämtliche Prozesse der Rechtsetzung, sowie Ihre anschließende Anwendung sollen von Anfang an digital, medienbruchfrei und interoperabel mitgedacht und gestaltet werden.
Dieses Leitbild soll durch den sogenannten „digitalen Dreiklang“ ermöglicht werden.
Das heißt konkret: Gesetze und landesrechtliche Vorschriften müssen „Digital-byDesign“, Verwaltungsabläufe „Digital-by-Default“ und die Interaktionen zwischen Staat und Bürger „Digital-first“ sein.
Änderungen von bestehenden Regelungen sollen immer auch mit einer Prüfung auf etwaige Digitalisierungshemmnisse verbunden werden. Durch dieses konstante Normscreening sollen Digitalisierungshemmnisse flächendeckend und dauerhaft aus dem Landesrecht entfernt werden.
Mit der Zielsetzung digitale Verfahrensabläufe möglichst einfach zu gestalten, schafft man eine Arbeitserleichterung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und die Bürger. Ein Ziel ist es, die internen Verwaltungsprozesse, dort wo es möglich ist, perspektivisch vollständig zu automatisieren und zu algorithmisieren. Wir alle
profitieren ganz konkret, wenn Anfragen oder Anträge durch Automationen viel
schneller als bislang bearbeitet werden. Bürgerfreundlichkeit kann die „5-Klicks“ Vorgabe schaffen. Ein Onlinedienst darf mit maximal fünf Nutzerinteraktionen durchlaufen werden können.
Diese digitalfreundliche Gestaltung von Anträgen und Verfahrensabläufen kann dazu beitragen, das Ziel der Erfüllung der 80/20 Quote zu erreichen.
80 Prozent aller Verfahren sollen perspektivisch automatisiert durchgeführt werden. Das Ergebnis wären weniger zeitaufwendige Routinearbeiten für die Mitarbeitenden.
Schließlich kämpft auch die Verwaltung mit Personalengpässen aufgrund des
demographischen Wandels und Fachkräftemangels.
Der Bericht der Landesregierung zeigt wieder einmal mehr, welche Vorteile und
Erleichterung eine flächendeckende Digitalisierung des öffentlichen Sektors mit sich bringt. Ich stimme Herrn Goebel vom Normenkontrollrat zu: „Die Zukunft des öffentlichen Dienstes liegt in der vollständigen Digitalisierung.“
Der Digitalcheck ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.