Hochwasser Oktober 2023

Nach dem Jahrhunderthochwasser gilt unser Dank den Einsatzkräften und den vielen Helfern. Der Schaden an der ganzen Ostseeküste wird auf über 100 Millionen € geschätzt. Auch in Flensburg hat das Jahrhunderthochwasser von ca. 2,27m über NN viel Schaden angerichtet, nicht nur im Hafengebiet, auch an den beiden Stadtstränden, Seebrücken und Wegen am Wasser. In der letzten Woche machten sich neben unseren Kommunal- und Landesvertretern auch die Mitglieder der Landesregierung wie Ministerpräsident Daniel Günther und Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack ein Bild von den Schäden bei uns in Flensburg.

Auf meine Einladung besuchte auch unser Staatssekretär im Wirtschafts- und Verkehrsministerium Tobias von der Heide Solitüde, wo wir ihm die großen Schäden an dem Ostseeradweg zwischen Fahrensodde und Solitüde gemeinsam mit Ratsfrau Babara Asmussen, OB Fabian Geyer und dem Leiter des TBZ Heiko Ewers zeigten. Im anschließenden Gespräch ging es neben den Schäden an der Infrastruktur und dem Stand der Aufräumarbeiten auch über Unterstützung beim Wiederaufbau und den anstehenden Reparaturen. Es gilt auch, die Küsten für die nächste Sturmflut zu wappnen. Die Stadt Flensburg hat deshalb eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Oberbürgermeister Fabian Geyer gegründet, die sich mit einem wirksameren Hochwasserschutz in Flensburg befasst.

Die Landesregierung hat sich auf finanzielle Hilfen verständigt. In der kommenden Woche werden wir in einer Sondersitzung des Landtages das Vorgehen abstimmen. Geplant sind unter anderem Darlehen für Betroffene, um die Zeit zu überbrücken, bis die Versicherungen für die Schäden aufkommen sowie Härtefallregelungen für Betroffene, die von ihrer Versicherung aufgrund ihrer Gebäudelage keinen Versicherungsschutz erhalten konnten, Mit einem Wiederaufbaufonds will das Land in gemeinsamer Verantwortung mit den Kommunen die beschädigte kommunale Infrastruktur wieder instand setzen. Zudem verkündigte Finanzministerin Heinold, dass der Bund dem Katastrophenerlass zugestimmt hat, der der Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen ermöglicht, also Privatpersonen und Unternehmen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen dazu auf unserem Landesportal: www.schleswig-holstein.de.

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